Out-Tasking with TAS-AI-x Sales
Under the visionary leadership of Sesen Tesfay, Struggle partnered with Neo4G to unveil the groundbreaking TAS-AI-x Sales. This state-of-the-art strategy harnesses AI's prowess to pinpoint target groups and individuals with unparalleled precision. Our primary spotlight? The seamless integration of TAS-AI roles in sales, amplified by cutting-edge tools like ChatGPT4 and code interpretation plugins. The elegance and efficiency of our approach promise an enthralling experience that beckons irresistibly. But that's just the beginning. We're also crafting the "TAS-AI-Willi_Boogen Boot" – a bespoke sales solution tailored for every unique individual. The climax? A thrilling revelation that's simply too compelling to overlook! | Impressum, Inhalt, Nutzungshinweise und ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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I. Geltungsbereich/Vertragsschluss
II. Preise 2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. 3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Änderung angelieferter/ übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. 4. Alle Preise gelten, solange der Vorrat reicht. Einige Artikel sind noch nicht im Handel erhältlich, können jedoch bei uns vorbestellt werden. Alle Preise unverbindliche Preisempfehlung, evp in Euro, zuzüglich Versand- und Verpackungskosten zu 9,90 Euro, Internationaler Versand- und Verpackungskosten 49,90 Euro bei Lieferungen.
III. Zahlung
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. 3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete Ansprüche des Auftraggebers. 4. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von ordnungsgemäßen Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. 5. Zahlt der Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt den Preis einschließlich der Nebenkosten gem. Ziff. II („Preise“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
IV. Lieferung
2. Der Auftragnehmer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn 3. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. 4. Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden. 5. Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen. 6. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Verpackungsvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu. 7. Bei Abrufaufträgen ist der Auftraggeber zur Abnahme der gesamten dem Abrufauftrag zugrunde liegenden Menge verpflichtet. Die Abrufpflicht des Auftraggebers stellt eine Hauptpflicht dar. Bei fehlender anderweitiger Abrede gilt bei Abrufaufträgen eine Abnahmefrist von 12 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Auftragsbestätigung. Ist die Abnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber eine Frist von zwei Wochen zur Abnahme der noch abzunehmenden Auftragsmenge zu setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist hat der Auftragnehmer die Wahl entweder Vorleistung des Kaufpreises zu verlangen und die Restmenge vollständig zu liefern oder nach § 323 BGB vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Rechte des Auftragnehmers, wie das Recht auf Schadensersatz, bleiben unberührt. 8. Es handelt sich um künstlerische Objekte, die in Ausführung bezüglich Farben, Formen schwanken. Die Fotos stellen Mockup dar und sind nicht die Ware. Auch wenn wir das Produkt nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben habe, lässt es sich aufgrund seiner künstlerischen Komplexheit nicht ausschließen, dass dennoch uns unbekannte Fehler vorhanden sind. Wir bitte daher um Verständnis, dass wir hiermit unserer gesetzliche Gewährleistungspflicht für über die aus unserer Beschreibung eventuell hinausgehenden Fehler komplett ausschließen. Natürlich sind wir bei erheblichen Abweichungen von unserer Beschreibung dazu bereit, die Überzieher, Mützen innerhalb von 2 Wochen zurück zu nehmen.
V. Eigentumsvorbehalt
2. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hiermit an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Auftragnehmers um mehr als 10 %, so wird der Auftragnehmer – auf Verlangen des Auftraggebers – Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferten und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen undbehält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts (Faktura-Endbetrag inkl. MwSt.) der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
VI. Beanstandungen/Gewährleistungen
2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. 3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. 4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. 5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Ab-weichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen. 6. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auf-ragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen. 7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
VII. Haftung
2. Der Auftragnehmer haftet ferner 3. Der Auftragnehmer haftet schließlich 4. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Das gilt auch für die Haftung für eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Vertriebssystems; die Datenkommunikation über das Internet kann auch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden.
VIII. Verjährung
IX. Handelsbrauch
X. Archivierung
XI. Periodische Arbeiten
XII. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit |
KPIs - Unveiling the Hidden Potential:
Exploring Mathematical Concepts for Strategic Business Insights
Exploring Mathematical Concepts: Fibonacci, Benford's Law, Feigenbaum Constants, Euler's Formula, and Gauss
Introduction: In the fast-paced world of business, understanding and leveraging mathematical concepts beyond traditional number crunching can provide valuable insights and give you a competitive edge. Join us for an engaging and thought-provoking interactive session as we dive into the realm of mathematics and statistics, exploring concepts that can revolutionize your strategic decision-making. From Euler and Feigenbaum's contributions to strategic thinking to Benford's Law for effective control and the application of Fibonacci, the Golden Ratio, and Fourier Transformation, we'll uncover the power of these concepts and their real-world applications.
I. Euler and Feigenbaum: Strategic Insights from Mathematics: Discover how mathematical concepts, such as Euler's formula and the Feigenbaum constants, can be harnessed to gain strategic insights in business. We'll explore the elegant connections between numbers, analyze nonlinear systems using the Feigenbaum constants, and reveal how these concepts can enhance your understanding of complex business dynamics and inform decision-making.
II. Benford's Law: Unleashing Control through Numbers: Learn how Benford's Law, a mathematical phenomenon governing the distribution of digits, can be employed to maintain control and detect anomalies in business data. We'll delve into the statistical principles underlying Benford's Law and demonstrate its practical applications for fraud detection, financial auditing, and ensuring data integrity, enabling you to safeguard your business interests.
III. Fibonacci, the Golden Ratio, and Business Aesthetics: Unlock the aesthetic appeal of mathematics in business by exploring Fibonacci numbers and the Golden Ratio. We'll delve into the beauty of these mathematical concepts and their influence on art, design, and aesthetics. Discover how the Fibonacci sequence and the Golden Ratio can guide your decision-making processes, optimize product design, and create visually pleasing marketing materials to captivate your target audience.
IV. Fourier Transformation: Decoding Patterns and Signals: Experience the transformative power of Fourier analysis in uncovering hidden patterns and understanding complex signals. We'll delve into the mathematics behind Fourier Transformation and explore its applications in signal processing, market forecasting, and risk management. Gain insights into how this powerful tool can enhance your ability to make data-driven decisions and identify emerging trends in your business landscape.
Conclusion: In the era of data-driven decision-making, mathematical concepts and statistical tools have become indispensable for businesses seeking a competitive advantage. By going beyond the traditional realm of number crunching, we can unlock the true potential of CPIs (Critical Performance Indicators) and harness the power of concepts like Euler and Feigenbaum, Benford's Law, Fibonacci, the Golden Ratio, and Fourier Transformation. Join us in this interactive session to gain a fresh perspective on how these mathematical and statistical concepts can be applied strategically in business, empowering you to make informed decisions, uncover hidden insights, and drive your organization towards success. Don't miss this opportunity to embark on a mathematical journey that will revolutionize the way you perceive and utilize numbers in the business landscape.
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